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Aufnahmebedingung

Mitglied kann jede Person werden, die willens ist, den Zweck und die Ideale der Muggezunft zu fördern.

Vor der Aufnahme in die Zunft hat sich der Anwärter während eines Jahres zu bewähren. Er verpflichtet sich:

- zum Besuch des Balles

- zur Mithilfe beim Erstellen des Fasnachtsfeuers oder

- zur Mithilfe bei der Kinderfasnacht.

Der Zunftrat entscheidet anlässlich der letzten Sitzung vor dem Bot über die Antragsstellung zur Aufnahme in die Zunft anlässlich des Bots.

Weitere Fragen beantwortet unser Obmann Willi Peter gerne.